Wer zahlt die Maklerprovision?

geschrieben am 09.05.2013 von Nils Hacke

Liebe Leser,

ich nehme Bezug auf einen Artikel in der "Rheinpfalz" vom April 2013. In diesem Artikel und in dem zitierten Bericht der Stiftung Warentest wird Bezug genommen auf unseriöse Makler, die Objekte anbieten, für die sie keinen Auftrag haben. Diese können das nur, da das Maklerrecht das abdeckt. Ich bin der Meinung, dass das Maklerrecht novelliert gehört und die Provision für einen qualifizierten ordentlichen Makler der bezahlt, der ihn beauftragt. Das ist meines Erachtens der Verkäufer, der auch den größten Nutzen davon hat. 

Es gibt keine Branche außer der Immobilienbranche in Deutschland, in der der Endkunde die zu leistende Arbeit für den Verkäufer bezahlt. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen VW-Golf, der nach Listenpreis 31.985,00 € kostet und tatsächlich müssen Sie noch 1.000,00 € + MWSt mehr bezahlen mit der Begründung, ich bin zwar Mitarbeiter der Firma VW, ich habe eine breite Dienstleistungspalette angeboten (Probefahrt organisiert, Leasingverträge berechnet, Rabatt ausgehandelt etc., da ich aber keine oder nur eine unzureichende Bezahlung von VW erhalte, möchte ich von Ihnen auf den Kaufpreis noch einmal 1.000,00 € haben. Eigentlich absurd - aber in der Immobilienbranche normal. 

Mein Fazit: ganz schnell BGB 652 und folgende ändern und festlegen, dass nur noch der Auftraggeber zum Verkauf - sprich der Eigentümer - die Kosten und die Maklergebühr bezahlt. Dies wird meines Erachtens noch lange dauern. Bis dahin ist es zumindest recht und billig, wenn Käufer und Verkäufer sich die anfallenden Kosten teilen. In diesem Fall heißt das, 3% Käufer und 3% Verkäufer. Und alle, die ohne schriftliche Beauftragung des Eigentümers eine Immobilie anbieten, sind unseriös und gehören vom Markt entfernt.

Mit freundlichen Grüßen   

Nils Hacke, RE/MAX Classic Ludwigshafen, immer das Neueste aus der Metropolregion Rhein-Neckar

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