Wärmeeffizienzklassen
geschrieben am 20.10.2015 von Nils Hacke
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt.
Die neue Energieeinsparverordnung
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Hierdurch wurde nebenbei auch der Energieausweis als Informationsquelle für Verbraucherinnen und Verbraucher hervorgehoben.
"Verkäufer und Vermieter sollten die neue Regelung erst nehmen, denn die geänderte EnEV bringt auch neue Bußgeldvorschriften, die Geldstrafen bis zu 15.000 Euro vorsehen“, so Kurt Friedl, Geschäftsführer von RE/MAX Deutschland Südwest.
Verkäufer oder Vermieter müssen fortan in Inseraten und öffentlichen Medien wie Zeitungen und Wohnungsbörsen Angaben zur Energieeffizienzklasse ihrer Immobilien machen. So können sich Interessenten bereits vor der Besichtigung ein Bild machen und verschiedene Angebote vergleichen.
Kennzeichnungen auf dem Energieausweis
Der Buchstabe auf den Energieausweisen zeigt die wie bisher die energetische Qualität des Gebäudes an. Schlecht isolierte Objekte haben einen hohen Buchstaben im Alphabet. Künftig muss der Ausweis dem möglichen Mieter oder Käufer bei Besichtigung vorgelegt werden. Ausreichend ist hierbei auch eine Kopie.
Weiter ist der Energieträger des Gebäudes anzugeben, also ob beispielsweise mit Gas-, Strom- oder Fernwärme geheizt wird. Wohngebäude benötigen außerdem einen Nachweis der sog. Effizienzklasse, die in den Buchstaben A+ bis H kenntlich wird. Bekannt dürfte diese Kennzeichnung vielen durch das EU-Energielabel für Elektrogeräte sein – allen voran Waschmaschinen. Kosten über die Betriebskosten lassen die Klassen jedoch nicht zu. So kann zum Beispiel ein gasversorgtes Gebäude der Klasse D die gleichen Kosten aufweise wie ein Fernwärmegebäude der Klasse C.
Gültigkeit
Erforderliche Informationen sind weiter die Art des Ausweises und der Energiekennwert. Zu unterscheiden ist in Energiebedarfs- und Verbrauchsausweis, wobei der Verbraucherausweis aufgrund des geringen Aufwandes der Datenerhebung weniger aussagekräftig ist.
Energieausweise sind bis zu zehn Jahre gültig, sofern sie nach bisherigem Recht erstellt wurden. Vermieter oder Verkäufer brauchen also kein neues Dokument anzufordern. Die bisherige Einteilung in bedarfs- und verbrauchsorientiert bleibt erhalten.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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