So treten Sie bei der Besichtigung richtig auf

geschrieben am 07.11.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Sie sind sicherlich nicht allein

Wenn Sie sich in größeren Städten um eine neue Wohnung bemühen, bleibt Ihnen nur der zweifelhafte Trost, dass Sie damit nicht allein sind. Unter Umständen müssen Sie mit bis zu Hundert Mitbewerbern rechnen. Also heißt es, sich von Ihnen positiv zu unterscheiden. Nun, diese Idee werden andere Wohnungssuchende auch haben und letztlich entscheidet Ihre eigene Persönlichkeit und die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem neuen Vermieter.
Nat
ürlich müssen die finanziellen Voraussetzungen stimmen und die regelmäßige Mietzahlung gewährleistet sein.



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Nobody is perfect

Prinzipiell kann man sagen, dass Sie garantiert nichts verkehrt machen, wenn Sie so sind wie Sie sind. Ehrlichkeit zahlt sich eigentlich immer aus und Falsche oder unvollständige Angaben nützen Ihnen und Ihrem zukünftigen Vermieter überhaupt nichts. Letztendlich kommt die Wahrheit sowieso heraus und dann wird es schwer sich zu erklären. ‘Nobody is perfect‘, deshalb wird Ihnen auch ein SCHUFA-Eintrag nicht das Genick brechen. Es zeichnet Sie eher aus, dass Sie es gleich erwähnen und nicht versuchen, es zu verheimlichen.

Schnelligkeit zahlt sich aus

Sollten Sie es also schon mal bis zur Wohnungsbesichtigung geschafft haben, entscheiden neben Pünktlichkeit und gepflegtem Auftreten mindestens drei weitere Faktoren:

  • Sympathie
  • monatliches Einkommen
  • und Schnelligkeit.

Sympathie und Einkommen sind gegeben, aber in puncto Schnelligkeit können Sie schon noch etwas zulegen. Bereiten Sie eine Bewerbungsmappe vor, in der Sie schon die sowieso erforderlichen Unterlagen in Kopie bei haben sollten, wie zum Beispiel:

  • eine Schufa-Selbstauskunft
  • eventuell eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom bisherigen Vermieter
  • die letzten drei Einkommensnachweise.

Sollte der Vermieter oder Makler nach den Unterlagen fragen, können Sie diese sofort vorlegen. Wenn nicht, haben Sie sie wenigstens schon zur Hand, wenn Sie gefordert werden.
Noch ein Tipp: Vergessen Sie um Gotteswillen nicht Ihre Kamera und einen Stift. Viel Gl
ück!

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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