Separater Kaufvertrag für die Küche beim Immobilienkauf

geschrieben am 20.02.2015 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wer hat davon Vorteile?

In erster Linie natürlich Sie selbst, denn durch den Kauf der Immobilie auf der einen Seite und dem Erwerb des (beweglichen) Inventars auf der anderen, zahlen Sie nur für Haus und Grundstück die Grunderwerbsteuer. Für die mit erworbenen Einrichtungsgegenstände entfällt diese hier.
Des Weiteren sparen Sie neben dem Geld auch viel Zeit, da Sie sich nicht nach neuen M
öbeln oder anderen „Kleinigkeiten“ umsehen müssen. Außerdem wurde die Einrichtung oftmals so aufeinander abgestimmt, dass sie nicht in ein anderes Haus versetzt werden sollte oder womöglich könnte. Dadurch können Sie als Käufer oft ein Schnäppchen machen, da der Verkäufer froh sein kann, wenn er die Sachen nicht selbst mitnehmen oder entfernen muss.



fehlerbroschuere-banner



Schließen Sie zwei Verträge ab.

Wenn Sie also neben dem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag auch noch einen privaten Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen, um die Übernahme des Inventars rechtlich abzusichern, sollten Sie wirklich alle Gegenstände einzeln auf einer Liste festhalten, die den Besitzer wechseln sollen, um später eventuellen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. Diese Liste sollte ebenfalls sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichnet werden und im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt sein.

Bitte nicht übertreiben!

Übrigens sollten die mit erworbenen Einrichtungsgegenstände nicht 50.000 Euro oder 15 Prozent des Immobilienkaufpreises übersteigen, da sonst die unerbittlichen Finanzbeamten hellhörig werden könnten und eine gewisse Art von Steuerhinterziehung vermuten werden.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -