Protokolle der Eigentümerversammlungen vor dem Kauf lesen (und verstehen!)

geschrieben am 27.02.2015 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Nicht sehr spannende Lektüre

Natürlich gibt es spannendere Lektüre, aber kaum eine in der Sie mehr über Ihr zukünftiges Eigenheim erfahren. Letztendlich wird Sie das Studium der Protokolle vor vielen unliebsamen finanziellen Überraschungen bewahren. „Das habe ich aber gar nicht gewusst“ zählt nicht, denn wer sich richtig und ausführlich informiert, der weiß, welche eventuellen außergewöhnlichen Zahlungen auf ihn zukommen könnten.



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Der Wirtschaftsplan mit den geplanten Ausgaben

Auf den Eigentümerversammlungen, die meistens Anfang des Jahres stattfinden, wird der Wirtschaftsplan mit den geplanten Ausgaben vorgestellt, über den die Eigentümer abstimmen müssen. Dieser Plan bestimmt letztendlich, wie viel Hausgeld jeder Eigentümer monatlich zahlen muss. Wird die Kalkulation zu niedrig angesetzt, muss wiederum die Eigentümerversammlung über eine Erhöhung ab- und zustimmen. Wird die Erhöhung wirksam, muss noch mehr Wohngeld bezahlt werden.
Unvorhersehbare Ereignisse fordern Sonderumlagen wenn das gezahlte Wohngeld nicht ausreicht. Gerade Käufer von Altbauwohnungen sollten sich deshalb so viele Protokolle wie m
öglich anschauen, damit sie völlig im Bilde über schon durchgeführte und noch anstehende Sanierungen sind.

Auch Miteigentümer können Geld kosten

Noch mehr Pech als mit einem maroden Altbau kann man sogar mit seinen Miteigentümern haben. Sollten einer oder mehrere nicht in der Lage sein die geforderten Summen aufzubringen, springt die sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung unter Miteigentümern“ ein. Mit anderen Worten: Sie müssen das fehlende Geld mit aufbringen und es sich anschließend von den säumigen Nicht-Zahlern einfordern. Sie können sich aber denken, dass Sie damit nicht sehr viel Erfolg haben werden.
Wenn Sie in den Protokollen h
äufige Sonderumlagen und eine hohe Fluktuation unter den Käufern finden, sollten Sie hellhörig werden und sich diese Umstände genau erklären lassen.
Lieber einmal zu viel fragen, als zwei Mal zu viel bezahlen!

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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