Erst prüfen, dann zahlen - Die Heizkostenabrechnung

geschrieben am 12.12.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Jede zweite Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß erstellt worden

Als „Durchschnittsmieter“ gibt es eigentlich nicht viel, was Sie in Rage bringen könnte. Sie leben glücklich in Ihrer Mietwohnung, zahlen pünktlich Ihre Miete und haben eigentlich ein völlig normales Verhältnis mit Ihrem Vermieter, bis … ja bis Sie einen bestimmten Brief von ihm erhalten: Die Heizkostenabrechnung.
Das ist der Moment, wo selbst die ruhigsten B
ürger fast ausrasten und auf die Barrikaden gehen. Zwar muss die Heizkostenabrechnung inhaltlich nachvollziehbar und formell ordnungsgemäß erstellt worden sein, aber der flaue Beigeschmack bleibt nach wie vor, ob denn wirklich alles stimmt. Um das nachzuvollziehen, bedarf es nicht vieler Hilfsmittel, denn mit einem Stift, einem Blatt Papier und einem Taschenrechner können Sie sich sofort auf die Suche nach eventuellen Fehlern machen.
Eine fehlerfreie Heizkostenabrechnung zu erhalten ist schwerer als Sie vielleicht gedacht haben, aber Sie k
önnen davon ausgehen, dass jede zweite nicht ordnungsgemäß erstellt wurde oder andere Fehler aufweist.



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Welche Fehler könnten auftauchen

Fangen Sie mit dem Zustelldatum an. Ihre Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen eingegangen sein, ansonsten brauchen Sie keine Zahlungen mehr leisten. Ein sehr beliebter Fehler ist der Zahlendreher, der aus einem verhältnismäßig geringen Betrag eine stattliche Summe werden lässt. Des Weiteren sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob denn wirklich auch Ihre Wohnung berechnet wurde, oder ob vielleicht doch die doppelt so große nebenan gemeint war.

Welche Konsequenzen bleiben Ihnen

Sollten Sie also fündig geworden sein, folgt der Weg zu Ihrem Vermieter um sich die erforderlichen Unterlagen anzuschauen. Sollte Ihr Vermieter einsichtig sein und den vielleicht sogar ungewollten Fehler einsehen, wird er bestimmt eine neue und fehlerfreie Abrechnung erstellen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Mieterverein oder zu einem Rechtsanwalt um sich vor dieser ungerechten Behandlung zu schützen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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