Energie sparen und CO2-Emissionen verringern

geschrieben am 16.06.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. 

Riesige 40 Prozent des Energieverbrauchs und die Hälfte davon an CO2-Emissionen werden durch Wohngebäude verursacht. Das zentrale Ziel der Bundesregierung ist deshalb, bis 2020 der Wärmebedarf im Gebäudebereich langfristig zu senken. Dies schlägt sich in der Mietrechtsreform nieder, die seit Anfang Mai 2013 gültig ist.

Die Modernisierung steht im Vordergrund


Im Fokus steht hierbei vor allem, dem Vermieter eine klimafreundliche und energiesparende Modernisierung der Objekte zu ermöglichen und obendrein ein erleichtertes Vorgehen gegen sogenannte „Mietnomaden“ zu gewährleisten.



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Rechte des Vermieters


Will ein Vermieter ein Objekt energetisch sanieren und damit dessen Wert auf Dauer steigern, muss er dies drei Monate im Voraus beim Mieter ankündigen. Dieser kann zwar Widerspruch einlegen, den Umbau aber nicht verhindern. Der Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB)  bleibt hiervon allerdings unberührt: Der Mieter kann nach zwei Monate nach Zustellung des Modernisierungsbescheids kündigen.

Dämmung der Außenfassade ist kein Mietminderungsgrund


Wir ein Haus oder eine Wohnung saniert, ist im Fall von Modernisierungen eine Mietminderung erst ab dem vierten Monat möglich. Bei nicht-energetischen Modernisierungen wie z.B. der Erneuerung eines Bades gilt Minderungsausschluss nicht.

Fristlose Kündigung


Die Mietrechtsreform beinhaltet außerdem das Recht auf fristloses Kündigen bei Mietverzug ab zwei Monaten. Außerdem muss zumindest die erste Kautionsrate mit der ersten Monatsmiete gezahlt werden. Ansonsten kann dem Kautionsdrücker ebenfalls gekündigt werden.

Das Problem: säumige Mieter und Mietnomaden


Räumungsansprüche können durch die Mietreform also einfacher durchgeführt werden. Doch was tun bei Mietnomaden? Oft entfallen in besonders schwerwiegenden Fälle immense Kosten für den Vermieter: Der gesamte Haushalt muss geräumt und zwischengelagert werden bis ein Gerichtsverfahren endlich abgeschlossen ist. Deshalb kommt die Mietrechtreform dem Vermieter entgegen:

Die Lösung: Das Schloss austauschen


Nach dem sogenannten „Berliner-Modell“, das erstmal ins Berlin angewendet wurde, kann der Vermieter „außer Besitz“ gesetzt werden: Das Austauschen des Schlosses zur Wohnung, veranlasst vom Gerichtsvollzieher, ist zulässig. Die Gegenstände in der Wohnung können dann vom Vermieter nach einem Monat entsorgt oder verwahrt werden. Persönliche Dokumente wie Geburtsurkunden oder Geschäftsunterlagen sind hiervon ausgenommen.

Mieterhöhungen blieben unter 15 Prozent


Landesregierungen können nach dem 1. Mai die Mieterhöhung  auf 15 Prozent für drei Jahre deckeln. Gültig ist dies für „Gebiete mit Mangel an günstigem Wohnraum“ und betrifft bisher vor allem Großstädte wie München und Berlin.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung

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